MarianneR
Es gab die einstweilige Verfügung, basierend auf der Aussage des Installateurs ich hätte einen Defekt gemeldet. Der Gerichtsvollzieher treibt in dem Fall nichts ein, sondern 'vollstreckt' die Verfügung, dem Handwerker Zutritt zu gewähren.
Insofern hat es nichts mit Mietschulden/Nebenkosten etc. zu tun.
Die wurden auch grundsätzlich bezahlt. Daher sucht man ja offensichtlich nach einem Kündigungsgrund und zieht eine Falschaussage dazu.
Wenn irgendwas an der angeblichen Defektmeldung dran wäre wäre es ja meine Aufgabe als Mieter gewesen den Vermieter zu informieren, und nicht den Handwerker, nicht wahr?
Die ganze Sache stinkt, aber ich hab das Geld nicht locker sitzen einfach so einen Anwalt hinzuzuziehen, daher meine Anfrage hier.
Susanne
Leute, die kein Geld für eine Rechtsberatung haben, bekommen am Amtsgericht einen Beratungsschein und Prozesskostenbeihilfe.
Wenn der Mieter tatsächlich so gehandelt hätte, hat sicherlich eine Gefährdung des Hauses sowie der Bewohner vorgelegen, die zur fristlosen Kündigung ausreicht.
Da nun der Vermieter die Aussage des Installateurs hat und auch davon auszugehen ist, dass der seine Aussage vor Gericht wiederholt, sind die Aussichten nun mal schlecht. Wie will man hier die Lüge beweisen?
Erst einmal schriftlich der Kündigung nach § 574 BGB widersprechen!