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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe heute die fristlose Kündigung meiner Wohnung zum 31.12.2005 via Anwalt erhalten.
Argumentation:
Ich hätte die Sanitärfirma meines Vermieters darüber informiert meine Gastherme sei defekt, hätte einen Termin vereinbart, den nicht eingehalten.
Fakt ist:
es gab kein Telefonat dieser Art, die Therme (4 Jahre alt) lief die ganze Zeit einwandfrei. Der Installateur hatte seitens meines Vermieters den Auftrag die Therme zu warten, aber es kam keine Terminabsprache mit mir zustande.
Worauf der Installateur einfach den Gaszähler abdrehte. Und ich ihn wieder angedreht habe (schliesslich bestand kein Grund).
Hin und her, jedenfalls beruft man sich darauf, ich hätte selber informiert, daß ein Defekt vorliegt, somit widerrechtsmässig den Gaszähler wieder angestellt, und jetzt heisst es "dieses Verhalten stelle eine schwerwiegende Verletzung meiner Sorgfalts- und Obhutspflichten dar, ich hätte bewusst eine Gefährdung aller Hausbewohner in Kauf genommen".
Zwischenzeitlich gab es eine einstweilige Verfügung unter Berufung auf den Installateur, dem ich angeblich den Defekt der Therme gemeldet hätte.

In meiner Abwesenheit wurde die Tür geöffnet, die Wartung in Gegenwart eines Gerichtsvollziehers vorgenommen, und diese fristlose Kündigung hinterlassen.

Intressanterweise ist allerdings nicht davon die Rede, daß ich den Vermieter über eine defekte Therme informiert haben soll.

Ich fasse zusammen:
es lag nicht die geringste Gefährdung vor, kein Defekt der Therme, lediglich die jährliche Wartung war fällig.
Desweiteren gibt und gab es keine Mietschulden.

Die Argumentation beruht auf dem Wiederandrehen des Gaszählers nachdem der grundlos abgedreht worden ist.

So, jetzt brauche ich einen dringenden Rat wie ich vorzugehen habe, ob mein 'Verschulden' die fristlose Kündigung rechtfertigt etc.
Als hartz4-Empfängerin fällt mir sowieso keine Wohnung vor die Füsse binnen 14 Tagen. Aber eine Räumungsklage würde ich gerne vermeiden.

Ich hoffe, ich war übersichtlich genug, und bedanke mich im vorraus für Feedback.

MarianneR
Stichwörter: brauche + seitens + dringend + vermieter + fristlose

2 Kommentare zu „Fristlose Kündigung seitens Vermieter - brauche dringend Rat”

MarianneR

Es gab die einstweilige Verfügung, basierend auf der Aussage des Installateurs ich hätte einen Defekt gemeldet. Der Gerichtsvollzieher treibt in dem Fall nichts ein, sondern 'vollstreckt' die Verfügung, dem Handwerker Zutritt zu gewähren.

Insofern hat es nichts mit Mietschulden/Nebenkosten etc. zu tun.
Die wurden auch grundsätzlich bezahlt. Daher sucht man ja offensichtlich nach einem Kündigungsgrund und zieht eine Falschaussage dazu.
Wenn irgendwas an der angeblichen Defektmeldung dran wäre wäre es ja meine Aufgabe als Mieter gewesen den Vermieter zu informieren, und nicht den Handwerker, nicht wahr?

Die ganze Sache stinkt, aber ich hab das Geld nicht locker sitzen einfach so einen Anwalt hinzuzuziehen, daher meine Anfrage hier.

Susanne Experte!

Leute, die kein Geld für eine Rechtsberatung haben, bekommen am Amtsgericht einen Beratungsschein und Prozesskostenbeihilfe.
Wenn der Mieter tatsächlich so gehandelt hätte, hat sicherlich eine Gefährdung des Hauses sowie der Bewohner vorgelegen, die zur fristlosen Kündigung ausreicht.
Da nun der Vermieter die Aussage des Installateurs hat und auch davon auszugehen ist, dass der seine Aussage vor Gericht wiederholt, sind die Aussichten nun mal schlecht. Wie will man hier die Lüge beweisen?

Erst einmal schriftlich der Kündigung nach § 574 BGB widersprechen!

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