Susanne
Diese Kombination ist mir nicht bekannt.
Entweder es existiert ein Mietvertrag (ggf. ohne Mietzahlung) oder ein sog. Nutzungsrecht ist im Grundbuch eingetragen.
tenant61
. wenn es so ist, wie du schreibst, dürfte es sich um so genannte "verbotene eigenmacht" handeln. ich denke, die polizei könnte dir kurzfristig wieder zugang verschaffen; denkbar wäre auch eine einstweilige verfügung oder eine klage. das erste geht am schnellsten, das letzte dauert am längsten.
mir stellt sich aber die frage, ob du überhaupt noch mit ihm unter einem dach wohnen möchtest, wenn ihr wechselseitig zu massiven mitteln greifen müsst. mir persönlich wäre in dieser situation eher dran gelegen, den zustand schnellstens zu beenden und auszuziehen. naja, geht mich nix an, also halt ich mich raus. ich hoffe, die auskunft bringt dich trotzdem weiter.
@ susanne: machbar ist so eine konstellation. denk nur mal an das dauernutzungsrecht bei genossenschaften. auch da hast du lebenslanges wohnrecht und mietvertrag (nennt sich da dauernutzungsvertrag) aber ohne eintrag im grundbuch. nur wohnt man da nicht umsonst, was eigentlich schade ist <!-- s --><!-- s -->