Ghostraider
Soll die Vermieterin ruhig die Kündigung schreiben und dann wegwerfen, mehr ist dies nicht Wert.
Solang die andere Person nicht an dieser Adresse angemeldet ist gilt sie als Besuch und da sind keine Zeitgrenzen gesetzt.
Das einzigste was in Rechnung gestellt werden könnte, aber das ist auch nur bei Anmeldung möglich, wäre das die Nebenkosten angehoben würden.
Aber auch das ist bei Besuch nicht zulässig.
Bei direkten Einzug könnte auch nur gekündigt werden wenn der Wohnraum (qm²) für 2 Personen nicht ausreichen würden.
Gruß
ghost