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DonMagic hat diese Frage gestellt
Hallo!

Folgende Situation:
Ich selbst bin Hauptmieter. Mein Mitbewohner hat etwa 12 Monate hier gewohnt. Zwischen uns gibt es keinen schriftlichen Mietvertrag. Allerdings ist er bei der Vermietungsfirma als Untermieter angemeldet und hat eben regelmäßig Miete auf ein Konto bezahlt, von dem die Gesamtmiete dann abgebucht wurde.

Nun teilt er mir letzte Woche mit, dass er zum 1.3. aus beruflichen Gründen (er hat einen Job bekommen) die Stadt wechseln will und sofort ausziehen möchte.
Das Zimmer steht nun 1 Monat leer und er möchte für diese Zeit keine Miete mehr zahlen. Danach zieht wieder jmd. ein (war so abgesprochen).

Meine Fragen:
Wie sind nun meine Rechte?
Habe ich (wegen seiner Kündigungsfrist) Anspruch darauf, dass er auch den nächsten Monat noch Miete zahlt?
Gilt ein beruflicher Grund als Ausnahme (d.h. fristloser Kündigungsgrund)?

Danke für alle Antworten!!

3 Kommentare zu „Kündigungsfrist / Kündigungsgrund als Untermieter”

Susanne Experte!

Der Untermieter braucht keinen Kündigungsgrund. Auch bei Jobbedingten Wohnungswechsel meint der Gesetzgeber, dass die 3 monatige Kündigungsfrist zumutbar ist. Auch Dein Untermieter hat diese Kündigungsfrist einzuhalten und auch grundsätzlich eine schriftliche Kündigung zu schreiben, die vorgeschrieben ist. Der Zugang bestimmt den Beginn der Kündigungsfrist. Die regelmässigen Mietzahlungen weisen einen mündlichen Mietvertrag nach, ein schriftlicher Vertrag ist nicht nötig.
Zur Not musst Du die Mietzahlung über einen Rechtsanwalt einfordern.

DonMagic

D.h. auch für einen Untermieter gelten Kündigungsfristen?
3 Monate sind auch richtig oder, da das Zimmer unmöbliert war/ist. Sonst wären es glaub ich 14 Tage, richtig?

Susanne Experte!

Genau so ist es.

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