Susanne
Der Untermieter braucht keinen Kündigungsgrund. Auch bei Jobbedingten Wohnungswechsel meint der Gesetzgeber, dass die 3 monatige Kündigungsfrist zumutbar ist. Auch Dein Untermieter hat diese Kündigungsfrist einzuhalten und auch grundsätzlich eine schriftliche Kündigung zu schreiben, die vorgeschrieben ist. Der Zugang bestimmt den Beginn der Kündigungsfrist. Die regelmässigen Mietzahlungen weisen einen mündlichen Mietvertrag nach, ein schriftlicher Vertrag ist nicht nötig.
Zur Not musst Du die Mietzahlung über einen Rechtsanwalt einfordern.
DonMagic
D.h. auch für einen Untermieter gelten Kündigungsfristen?
3 Monate sind auch richtig oder, da das Zimmer unmöbliert war/ist. Sonst wären es glaub ich 14 Tage, richtig?
Susanne
Genau so ist es.