Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
folgendes...
ich bin freischaffend und hatte die letzten Monate nicht gerade ein rosiges Einkommen... Daher haben sich insgesamt 4 offene Mieten aufgestaut... Der Vermieter hat jetzt einen Anwalt eingeschaltet und mir die Kündigung ausgesprochen.... Jetzt ist es aber so, das vor Vertragsabschluss eine Bürgschaft von Person A ausgestellt wurde, die die Miete auf Dauer der Mietlaufzeit sichert... Diese wurde vom vermieter jedoch nicht berücksichtigt, da er bei Abgabe an den Anwalt anscheinend gar nicht wusste, das eine Bürgschaft existiert... Nach nochmaliger Überprüfung wurde diese jedoch dann gefunden und auch an den Anwalt weitergegeben....
Meine Frage...
1. Ist es trotz Bürgschaft auf MIETLAUFZEIT rechtens, das eine Kündigung ausgesprochen wird, bevor die Bürgschaft auch nur ansatzweise greift? Der Bürge wurde bis vor 3 Tagen niemals angesprochen oder benachrichtigt!!
2. muss ich die Anwaltskosten übernehmen, da ja grundlegend erstmal überhaupt kein Grund bestand diesen einzuschalten... Der Vermieter hätte doch erst einmal die offenen Mieten beim Bürgen erfragen müssen... wofür werden denn sonst Bürgschaften ausgestellt??
Habe mittlerweile mit ihm ausgemacht, das die offenen Rechnungen (nachdem ich jetzt wieder 2 sehr gute Monate hatte) innerhalb von 2 Wochen überwiesen werden und dann auch die kündigung zurückgezogen wird...
Mir geht es jetzt mehr darum, ob überhaupt rechtens oder nicht...
Vielen Dank...
Tony