Susanne
Du hast eine Kündigungsfrist von 3 Monaten!
leeenux
auch wenn nichts davon im vertrag steht?
Susanne
Wenn nichts davon im Vertrag steht, gilt immer das BGB, und da steht 3 Monate!
Ich wollte es Dir ja ersparen, aber wenn Du mir nicht glaubst:
http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html
Vielleicht merkst Du ja auch, dass die Klausel über die Kündigungsfrist des Vermieters in Deinem Vertrag nichtig ist, da sie sich mit Dauer des Mietverthältnisses verlängert.