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In unserem Mietvertrag ist für unsere Dachgeschosswohnung mit Schrägen eine Bodenfläche von 79 qm angegeben. Die Wohnfläche wird nicht extra ausgewiesen.
In der Nebenkostenabrechnung werden die Heizkosten allerdings für 79 qm Wohnfläche berechnet.
Ist das rechtlich einwandfrei? Sind die Begriffe Bodenfläche und Wohnfläche gleichbedeutend?