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Christina Steinberg hat diese Frage gestellt
Meine Mutter bewohnte seit 5,7, Jahren eine Wohnung in einer Einrichtung"Betreutes Wohnen". Sie verstarb u. wir kündigten zum 31.12.07. So weit ist alles o.k. Wir malerten die Wohnung komplett neu (Rauhfaser weiß), reinigten Fenster, Rahmen und Türen, Heizung, auch die Einbauschränke i.d. Küche, Herd, Kühlschrank, ebenfalls Dusche, Toillette etc. inkl. Aufwischen. Wir übernahmen die Wohnung 2002, wobei die Wohnung vom Vormieter weder gemalert noch gesäubert wurde, auf dem Boden (billige Auslegeware, Art Nadelfilz)waren teilw. Flecken. Zudem wurde noch Inventar daringelassen . Meine Mutter musste aber umziehen, so dass wir nicht noch warten konnten. Vom Verwalter bzw. der Hausdame wurde kein Protokoll darüber angefertigt.
Jetzt übergab ich die Wohnung u. erledigte noch Restpunkte. Es wurde ein Protokoll angefertigt, auf der kein Mangel angezeigt wurde (außer 1 fehlenden Briefkastenschlüssel. Nach 3 Tagen rief die Hausdame an und bemängelte auf einmal die Qualität der Malerarbeiten - sie hätte es sich jetzt erst im Hellen angesehen. Die Wohnung hatte sie sich aber vorher schon ein paar mal in gemalerten Zustand angesehen, dass sagte sie mir bei Übergabe ! Wie verhält es sich jetzt- können gegen uns noch Forderungen aufgemacht werden, obwohl die Abnahme schriftl. erfolgte? Die Hausdame hat durchaus die Möglichkeit gehabt, sich alles vor Abnahme anzuschauen. Uns dagte sie, das wir ja leider kein protokoll über die 1. Schäden vom Vormieter in der Wohnung hätten-was ja stimmt. Aber jetzt haben wir eins u. die Wohnung ist abgenommen worden-mit allem drum und dran!
Könnte es sein, dass wir noch den "Teppich"-boden bezahlen müssen, da meine Mutter natürlich einige Flecken hinterlassen hat, die zu den vom Vormietr dazukamen? Der Boden ist ca. 9 Jahre alt. Vielen Dank!
Stichwörter: abnahme + mängel + protokoll

1 Kommentar zu „Mängel nach schriftl. Abnahme”

Ghostraider Experte!

Wenn ein ordentliches Abnahmeprotokoll besteht und dies ohne Aufzeichnungen von Mängel ist hat der Vermieter oder hier die Hausdame keine weiteren Ansprüche zu stellen.

Eine nicht fachgerechte Durchführung der Malerarbieten ist bestimmt kein versteckter Mangel so das die Arbeiten nicht nachträglich bemängelt werden können.
Außerdem brauchen die Malerarbeiten nicht in einer Meisterqualität durchgeführt sein sondern so des allgemeinen Gebrauchs. Sollte aber der Anstrich scheckig oder streifig sein besteht ein Mangel den der Mieter beheben muss. Hierzu muss der Vermieter dem Mieter auch die Gelegenheit geben bevor vom Vermieter weitere Schritte eingeleitet werden können.

Sollten Ansprüche wegen dem Teppich kommen, wird der frühere Anschaffungspreis zugrunde gelegt. Dagegen wird pro Jahr 10% Zeitwert abgerechnet.
Da wie Sie sagten der Teppichboden schon 9 Jahre liegt wird bei einer vorgegebenen Lebensdauer eines Teppichbodens von 10 Jahren wohl nichts mehr verlangt werden können.

Sollte der Hausdrachen Sorry die Hausdame :-) ) sich nicht beruhigen sagen Sie das Sie die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben.
Vielleicht sieht Sie dann ein das es keinen Sinn hat bestehende Gesetze zu ändern.

Gruß
ghost

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