Ghostraider
Wenn ein ordentliches Abnahmeprotokoll besteht und dies ohne Aufzeichnungen von Mängel ist hat der Vermieter oder hier die Hausdame keine weiteren Ansprüche zu stellen.
Eine nicht fachgerechte Durchführung der Malerarbieten ist bestimmt kein versteckter Mangel so das die Arbeiten nicht nachträglich bemängelt werden können.
Außerdem brauchen die Malerarbeiten nicht in einer Meisterqualität durchgeführt sein sondern so des allgemeinen Gebrauchs. Sollte aber der Anstrich scheckig oder streifig sein besteht ein Mangel den der Mieter beheben muss. Hierzu muss der Vermieter dem Mieter auch die Gelegenheit geben bevor vom Vermieter weitere Schritte eingeleitet werden können.
Sollten Ansprüche wegen dem Teppich kommen, wird der frühere Anschaffungspreis zugrunde gelegt. Dagegen wird pro Jahr 10% Zeitwert abgerechnet.
Da wie Sie sagten der Teppichboden schon 9 Jahre liegt wird bei einer vorgegebenen Lebensdauer eines Teppichbodens von 10 Jahren wohl nichts mehr verlangt werden können.
Sollte der Hausdrachen Sorry die Hausdame ) sich nicht beruhigen sagen Sie das Sie die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben.
Vielleicht sieht Sie dann ein das es keinen Sinn hat bestehende Gesetze zu ändern.
Gruß
ghost