Susanne
Der Vermieter darf mit der Kautionsabrechnung bis 6 Monate nach Mietende warten, darüber hinaus darf er einen angemessenen Teil der Kaution für eine erwartete Nachzahlung aus der NK-Abrechnung behalten.
Sollte also die NK-Abrechnung in besagte o.g. 6 Monate fallen, darf sie sich bis dahin Zeit lassen. Ein Guthaben aus Nk-Abrechnung ist dem Mieter auszuzahlen, es ist fällig mit Zustellung der NK-Abrechnung.
fin
Wenn eine Nebenkostenabrechnung ein Guthaben zu Gunsten des Mieters ausweist, so muß das ca. innerhalb von 2 Wochen dem Mieter ausgezahlt werden. Genauso wie der Mieter eine Nachzahlung innerhalb von ca. 2 Wochen begleichen sollte. Dies hat mit Kaution nichts zu tun, die Vermieterin muß Ihnen Ihr Guthaben also auszahlen.
Etwas anderes wäre es nur, wenn Sie in der Vergangenheit etwas nicht bezahlt hätten, zumindest wäre ihr Verhalten dann zu erklären.
Einen Teilbetrag der Kaution kann die Vermieterin einbehalten, in etwa der Höhe wie eine Nachzahlung einer noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung ausfallen würde.
Die ganze Kaution aber kann sie nur 6 Monate lang nach Auszug behalten, ein Teilbetrag muß Ihnen dann ausgezahlt werden.