Dionysos
Hallo streberdaniel,
die Umlage ist nach der Betriebskostenverordnung (Kosten für Verbrauchserfassungsgeräte) zulässig.
Solltest dur Zweifel an der Höhe haben, lass dir vom Vermieter die Rechnung zeigen.
LG
Dionysos
Heute ist die "Gute, alte Zeit" von morgen.