Berthelstal 27.08.2011 07:30
Ein Protokoll einer Wohnungsübergabe ist zwar manchmal hilfreich, aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Wenn bei der Übergabe alles ohne Beanstandung lief und Ihnen die Kaution bereits ausgezahlt wurde, dann kann auch keine Nachforderung mehr gestellt werden.
Kaputter "Boden" (Fußboden?) hätte, sofern es sich nicht um eine normale Abnutzung handelt, bemerkt und vor Ort reklamiert werden müssen.