Ghostraider
Gerät der Mieter während der Mietzeit mit der Zahlung seiner Miete in Rückstand, kann der Vermieter sich aus der Kaution bedienen.
Dazu ist er aber nicht verpflichtet.
Denn die Kaution dient in erster Linie dazu, dem Vermieter Sicherheit zu geben, damit am Ende des Mietverhältnisses nicht eine Forderung offensteht, die der Mieter dann nicht mehr begleicht. Andererseits darf sich der Vermieter aber auch nicht beliebig aus der Kaution bedienen.
Der Mieter ist verpflichtet das Kautionskonto wieder aufzufüllen.
Das heißt im ganzen, der Vermieter kann aber brauch sich nicht aus der Kaution bedienen und wenn die nächste Miete nicht bezahlt wird hat er einen Grund zur fristlosen Kündigung.
Gruß
ghost