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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Den Mieter trifft dann eine Schuld, wenn die Ursache falsches Heizen oder Lüften, oder das Anbringen der falschen Tapete ist (Raufasertapete im Bad, Thermotapete in der gesamten Wohnung).<br />
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Nach üblicher Rechtsprechung ist der Mieter verpflichtet, die Raumtemperatur nicht unter 15 Grad sinken zu lassen. Zudem müssen mindestens 1-2 mal täglich die Fenster vollständig für zehn Minuten geöffnet werden, die Fenster zu kippen reicht nicht.<br />
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Wer muss das Verschulden nachweisen?<br />
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Beweislast beim Vermieter<br />
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Hat der Mieter die Miete gemindert und meint der Vermieter dies sei nicht gerechtfertigt, so muss er beweisen, dass nicht Baumängel sondern beispielsweise unzureichendes Lüften der Grund für die Feuchtigkeit in der Wohnung ist.<br />
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Beweislast beim Mieter<br />
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Der Mieter muss beweisen, dass er ausreichend lüftet und heizt, wenn bei den Vormietern keine Feuchtigkeitsschäden aufgetreten sind.<br />
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Das kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass man die Heizkostenabrechnungen mit denen der anderen Mieter oder der Vormieter vergleicht, bzw. den Zustand der anderen Wohnungen im Haus begutachtet.<br />
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Treten die Schäden allerdings erstmalig nach dem Einbau neuer Fenster auf, liegt die Beweislast wieder beim Vermieter.

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