Gast hat diese Frage gestellt
Guten Abend!
Habe hier schon eine kleine Ewigkeit gestöbert, kann aber leider keine weiteren Einzelheiten zum Umfang von Schönheitsreparaturen finden
Wir sind vor kurzem aus unserer alten Wohnung ausgezogen, so dass wir gerade dabei sind, diese Wohnung laut Mietvertrag für die Übergabe vorzubereiten, dh. Tapeten runter (Türen, Heizungen, Decken streichen).
Nun begannen wir also mit dem Entfernen der Tapeten.... wobei gleichzeitig in zwei der drei Zimmer der Putz grossflächig abfällt!? Der Putz ist sehr brüchig und lose, so dass er auf jeden Fall mit dem Abziehen der Tapete gleich mit abgezogen wird.
Ich bin total geschockt und möchte mir nicht vorstellen bzw hoffe sehr, dass wir nicht die ganzen Wände spachteln und schleifen müssen? Weiss hier vielleicht jemand Rat? Gibt es hierzu Gerichtsurteile? Bin völlig aus den Wolken gefallen und für jeden Hinweis sehr dankbar!!