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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mein ehemaliger Vermieter spinnt ( :roll: ):
Anfang Oktober bin ich nach 1,5 Jahren anstrengender Mietzeit umgezogen und habe nach fristgemäßer Kündigung noch einen Monat lang für die alte Wohnung Miete bezahlt. Eine Wohnungsübergabe wurde vom Vermieter verweigert (er wollte sich die Wohnung alleine angucken). Also habe ich die Wohnung - mit unprofessionellem Auge - fotografiert und ein Übergabeprotokoll mit Freunden ausgefüllt. Zwei Zeugen habe ich darauf benannt.

Mein Grund für den Umzug ist der Vermieter. Er wohnt im selben Haus und hat mich permanent mit typischen Gründen (die man so aus Nachbarschaftsstreits im Fernsehen kennt) belästigt - mir zum Beispiel Mahnungen geschrieben, wenn ich einen Milchkarton nicht gefaltet habe.
Wenn ich nach Hause gekommnen bin, hatte er fast täglich einen neuen Hinweis ("Duschen sie bei offenem Fenster!, betreten Sie den Rasen nicht!, bringen Sie keine Leute mit nach Hause!... ... ..." ;) . Insgesamt habe ich eine ganze Mappe voller Birfe, die an seiner geistigen Kompetenz zweifeln lassen.

Nun bin ich also endlich in Frieden in meiner neuen Wohnung und er beanstandet (über seinen Anwalt) in der alten Wohnung Mängel und rückt meine 800€ Kaution nicht raus:

- eine Glühbirne hänge nur lose in der Fassung (Kosten 27,40 €)
- der Boden sei nicht gewachst worden ...ist er aber (35,00 €)
- zwei Fensterdichtugnen seien infolge unsachgemäßer Bedienung des Dreh- Kipp- Fensters kaputt (pro Fenster 35€ und weitere 60 €uro für einen Fenstergriff) ...in einem späteren Schreiben setzte mich der Anwalt darüber in Kenntnis, dass der Schaden draus resultiere, dass augenscheinlich versucht worden sei, in eines der Fenster einzubrechen. Er schreibt: "Als die Fachleute diese Erkenntnis gewannen, wussten sie noch nicht, dass Sie (das bin ich *kotz*) einmal einen Schlüssel verloren hatten."
- das Treppengeländer sei stark zerkratzt (5€ ...und Gebrauchsspuren hatte es auch zum Einzug schon)


Die Briefe sind allesamt sehr fehlerbelastet und unprofessionell, weswegen ich davon ausgehe, dass sie nicht vom Anwalt sondern von meinem ehemaligen Vermieter selbst verfasst worden sind.

Im Grunde erfüllt der oben zu den Fenstern zitierte Satz aufgrund seiner konkludenten Schlußfolgerung, ich habe das Fenster aufgebrochen, sogar schon den Tatbestand des § 186StGB. Ich habe tatsächlich meinen Schlüssel mal gesucht - mein Freund hat aber einen Ersatz, weswegen ein Einbrechen Schwachsinn gewesen wäre.


Nun habe ich zu allem in schriftlicher Form Stellung bezogen (die ich auch für fachlich korrekt halte) und wollte mich an dieser Stelle mal auskotzen. und aufmunternde Worte von euch angeln.

Außerdem überlege ich, in den Mieterbund einzutreten.
Stichwörter: genügt + mieterbund + einzutreten

1 Kommentar zu „genügt das schon, um in den Mieterbund einzutreten?”

Susanne Experte!

Blos nicht!!! Falls es mal in irgendeiner Sache vor Gericht enden sollte, musst Du doch zu einem (richtigen) Rechtsanwalt. Falls Du eine Rechtschutz hast, lass sie auf Mietrecht für Mieter erweitern, dass ist nicht nur preiswerter, Du kannst auch sofort zu einen Ra gehen!

Dein ehemaliger Vermieter ist offenbar nicht ganz dicht-sollte es tatsächlich so sein, dass er die Briefe selbst verfasst und einfach beim Briefkopf Ra hingepinselt hat, kriegst Du ihn auch am A...
Versuch doch mal, bei dem Ra anzurufen...

Für die Kautionsabrechnung hat er natürlich Belege einzureichen.
Glühbirne festdrehen kostet nichts, Boden wachsen gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen und muss bei Auszug nicht vom Mieter gemacht werden, bezüglich der Fenster soll er Kopien der Originalrechnung des Fachmanns beibringen und bezüglich des Treppengeländers soll er nachweisen, dass Du es so verkratzt hast.

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