Susanne
Die Aussage der Polizei ist eine Frechheit-hört sich nach Dunkeldeutschland an!
Kündigung: der Vermieter kann bei Ausstand von mind. 2 Mieten [/b:620bb]die fristlose Kündigung schicken. Zieht der Mieter aber nicht aus, braucht er ein Räumungsurteil. Er darf def. nicht den Mieter den Zugang zur Wohnung verwehren.
Ganz schnell zum Rechtsanwalt.
Ghostraider
Wie Susanne schon sagt, fristlos kündigen darf der Vermieter erst wenn zwei Monatsmieten in der Schuld sind.
Aber auch dann hat der Vermieter nicht das Recht die Wohnungstüre zu verrammeln das der Mieter die Räume nicht betreten kann.
Also, sofort zum Anwalt und auch fragen ob ein Hotelaufenthalt zu Lasten des Vermieters durchgeführt werden kann da der Mieter ja irgendwo schlafen muss.
Wenn man so etwas zu lesen bekommt kann ich all die verstehen die Vermieter als schlimme Jungs ansehen und diese am liebsten erschlagen möchten.
Zum Glück sind nicht alle so, aber die wenigen sollen die volle Kraft der Gesetze auch zuspüren bekommen. <!-- s --><!-- s -->
Gruß
Ghost
fiddel
So nicht das Ihr denkt, ich hätte alles aufgegeben. Wollte nur warten bis alles geklärt ist um euch mitzuteilen wie es weiter verlaufen ist. Also Fakt ist, der Vermieter durfte die Tür defenitiv nicht versperren! Ich habe mir einen Fachanwalt für Mietrecht genommen, der das meiste für mich in die Hand genommen hat, ich habe Anwaltsberatungsbeihilfe beim Gericht beantragt und "müsste" somit nur 10,- Euro aus meiner Tasche bezahlen. Daraufhin haben wir eine "einstweilige" Verfügung beim Gericht beantragt das der Vermieter die Tür wieder frei machen muss. Den genauen Wortlaut kann ich jetzt nicht wiedergeben wenn ich jedoch die Unterlagen habe, sag ich auch dazu noch etwas. Ja das Gericht war ebenfalls der Ansicht das dies zu weit ginge und der Vermieter die Wohnung zugänglich machen musste. Hätte er sich dennoch geweigert wäre eine nicht geringfügige Strafe auf ihn zugekommen. Gut, ich kann mittlerweile wieder in meine Wohnung, sämtliche Kosten muss der Vermieter zahlen, sprich meinen Anwalt und die Gerichtskosten...( <!-- s --><!-- s --> ) Jetzt haben wir uns geeinigt das ich zum 30.11. ausziehe da es auch für mich keinen Sinn hat dort weiter zu leben, da ich auf ihn nicht gut zu sprechen bin und umgekehrt wohl ebenso. Davon abgesehen ist mir die ganze Sache auch den Nachbarn gegenüber ziemlich unangenehm, die mit Sicherheit das ganze mitbekommen haben(alleine schon der sch**ss Balken vor der Tür *Peinlich*)... Okay, vielen Dank für eure Tips <!-- s --><!-- s -->