Ghostraider
Zuerst einmal sollten Sie jeden Mangel oder Schaden an der Mietsache schriftlich dem Vermieter anzeigen.
Dazu sollte diese Mängelanzeige mit einer angemessenen Frist zur Behebung belegt sein. (14 Tage gilt als angemessen.)
Warum sollte dem Vermieter der Zutritt für Instandsetzungsmaßnahmen nicht gestattet sein?
Wenn Sie was von Ihm wollen müssen Sie ihn auch in die Wohnung lassen.
Für eine normale Besichtigung ob alles an dem vermieteten Wohnraum in Ordnung ist darf der Vermieter nur alle zwei Jahre die Wohnung betreten.
Wenn die Schäden oder Mängel vom ersten Tag an sind können Sie nur eine Mietminderung ansetzen wenn sich die Mängel verschlimmert haben.
Zwecks Mietminderung bitte einen Anwalt aufsuchen und dies mit dem Anwalt durchführen, da falsche oder zu Hoch angesetzte Mietminderungen im Ernstfall auch zu Kündigungen führen können.
Einen Handwerker bestellen und das auf den Vermieter abwälzen geht nur wenn sich der Vermieter nicht um die Mängelbeseitigung kümmert oder wenn eine Dringlichkeit vorliegt. ( Heizung hat seid Tagen Totalausfall und der Vermieter macht nichts.)
Ansonsten bleiben Sie auf der Rechnung sitzen, denn wer die Musik bestellt bezahlt sie auch.
Wie gesagt, erst einmal die Mängel dem Vermieter mit Fristsetzung schriftlich melden und dann weiter sehen.
Gruß
ghost