fewodoll
ich kenne keine einschlägige Rechtsprechung hierzu ..... andere offenbar auch nicht, deshalb ist die Frage wohl auch so lange unbeantwortet geblieben.....
Also ich denke mal, dass ein Garten wahrscheinlich eher werterhöhend sein dürfte und ganz bestimmt nicht wertmindernd .... wobei wahrscheinlich noch zwischen eher ländlichen Gebieten und Großstädten unterschieden werden muss wo die 'Gartenhäufigkeit' ja recht unterschiedlich ist .....