Susanne
Zahlungen regeln sich immer über den Mietvertrag. Mündliche Absprachen müssen so geregelt werden, dass Euch klar war, dass es zu Mietzahlungen kommen wird.
Das hätte dann geklärt sein müssen, als Euch das Zugeständnis gemacht wurde, früher einziehen zu können.
Da kann man im Nachhinein nichts verlangen.