Ghostraider
Was Sie machen können ? Viel.
Da Sie nicht geschrieben haben ob Sie auch erst drei Jahre in der Wohnung wohnen kann man jetzt nicht wissen ob die beanstandeten Mängel schon bei Einzug waren. Wenn ja ist da eine Mietminderung nur möglich wenn eine Verschlechterung eingetreten ist.
Gehen Sie zum Anwalt für Mietrecht und dieser soll den Vermieter anschreiben und auch eine berechtigte Mietminderung ansetzen. Dies ist besser als wenn Sie da Fehler machen und die Kündigung bekommen.
Oder Sie setzen ein Schreiben auf in dem alle Mängel aufgeführt sind und setzen Fristen.
Das heißt,für die Fenster eine Frist von drei Wochen und für den Wasserfleck 14 Tage.
Die angesprochene Mietminderung würde ich trotzdem vom Anwalt machen lassen und da Sie deswegen schon da sind soll er auch das andere machen.
Der Anwalt kann und wird Sie auch über eine Mietrückhaltung beraten.
In diesem Fall wird nicht die Miete gekürzt, sondern die Kaltmiete wird auf ein Konto eingezahlt und bis zur Erledigung der Arbeiten zurück gehalten und nach Erfüllung an den Vermieter ausgezahlt.
So kann man besser Druck ausüben und der Vermieter sieht später seine Gelder wieder fließen was bei einer Kürzung nicht ist.
Der Vermieter kann soviel drohen wie er will, wenn eine Mietkürzung gerechtfertigt ist ist diese gerechtfertigt.
Gruß
ghost