Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen,

Wir sind im Dez 01 in eine unrenovierten Altbau wohnung eingezogen. Wir sind im April 04 da ausgezogen und haben (weil Zeitmietvertrag..nie wieder!!!) bis jetzt Miete dafür bezahlt. Im Mietvertrag stand "Die Wohnung wird bei Einzug vom "Grund auf renoviert"". Wir haben gestrichen, gefliest, fußleisten angebracht und Laminat verlegt.Im Mietvertrag stehen die übrigen 3,5 & 7 jahren renovierungsklauseln.Die Wohnung steht seit April leer und weist normale Gebrauchspüren auf. Ich habe den Vermieter per Email gefragt ob ich bei Auszug renovieren müsste. Der hat diese frage Verneint und hat geschrieben das nur Dübellocher zugemacht werden müssten. Jetzt steht der Übergabe nächste Woche an und er hat geschrieben das die Wohnung "Besenrein zu übergeben ist". Wenn er jetzt Theater wegen Renovierung macht..(Ich Ahne es schon!) kann ich mich auf seine Emails berufen oder gelten die Klauseln im Mietvertrag?? Gelegenheit hätte ich gehabt zu renovieren..jetzt aber nicht mehr....

freue mich auf die Antworten!!
Pille
Stichwörter: glaube + renovieren + auszugich

0 Kommentare zu „Renovieren beim Auszug??...Ich glaube nicht!! oder????”

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