Gast
Hallo Lelaina,
eine mündliche Zusage ist leider nicht bindend, es ist kein Vertrag zustande gekommen, und somit haben sich auch kein rechtlichen Anspruch auf die Wohnung.
Aber vieleicht ist es ja besser so, wenn Sie jetzt schon Schwierigkeiten mit dem Vermieter haben.
Wer weiss was abgelaufen wäre, wenn Sie ein Mietverhältnis mit Ihm gehabt hätten.
Suchen Sie eine andere Maklerfirma auf und versuchen Sie es da, nicht alle Makler und Vermieter sind unprofessionell
MFG
Bäff
Sehe ich anders, auch eine mündliche Zusage ist ein Vertrag. Ein Vertrag muss nicht in Schriftform vorliegen.
Das Problem ist nur, dass du es nie beweisen kannst, dass dir jemand was versprochen hat, es sei denn du hast Zeugen!