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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ein seperat gelegendes Treppenraus das zu einer anlieger Wohnung im Dachgeschoss führt wird wie angerechnet?

Das "normale" Treppenhaus führt in die 1 Etage von dort aus schließt der Mieter seine Haustür auf und geht in das seperate Treppenhaus in seine Wohnung.

Die Grundfläche des seperaten Treppenhaus ist ca. 10,46m² rechne ich da voll an? Oder zum Teil? Wird es doppelt genommen da ja nutzfläche im 1. Stock wie auch in der eigenen Wohnung existiert?

Danke

Jodec
Stichwörter: seperates + treppenhaus + anrechnen

3 Kommentare zu „seperates Treppenhaus wie anrechnen”

Susanne Experte!

Ein Treppenhaus wird gar nicht gerechnet, es gehört nicht zur Mietsache und nicht zur Wohnfläche.

Jodec

ein anwalt sagte mir das das treppenhaus gerechnet wird da es hinter der Eingangstür liegt und somit zur wohnung gehört.
Es handele sich somit nicht um ein Treppenhaus in dem Sinne sondern um einen Raum der Wohnung in dem halt ein Treppe ist nur zur Berechnung konnte er mir nix sagen

Susanne Experte!

Nach § 3 der Wohnflächenverordnung - Ermittlung der Grundfläche, steht unter (3)

Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von

2. Treppen mit über 3 Steigungen und deren Treppenabsätze

siehe
http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/__3.html[/url:5a901]

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