Susanne
Ein Treppenhaus wird gar nicht gerechnet, es gehört nicht zur Mietsache und nicht zur Wohnfläche.
Jodec
ein anwalt sagte mir das das treppenhaus gerechnet wird da es hinter der Eingangstür liegt und somit zur wohnung gehört.
Es handele sich somit nicht um ein Treppenhaus in dem Sinne sondern um einen Raum der Wohnung in dem halt ein Treppe ist nur zur Berechnung konnte er mir nix sagen
Susanne
Nach § 3 der Wohnflächenverordnung - Ermittlung der Grundfläche, steht unter (3)
Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von
2. Treppen mit über 3 Steigungen und deren Treppenabsätze
siehe
http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/__3.html[/url:5a901]