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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben, denn ich habe eine in meinen Augen fragwürdige Handwerkerrechnung in der Nebenkostenabrechnung erhalten:

Nachdem wir im Ende vergangenen Jahres kurz vor Weihnachten einen akuten Druckabfall bei der Warmwasserversorgung bemerkt hatten, verständigten wir unseren Vermieter. Dieser nahm dann die Sache zunächst selbst in Augenschein und beauftragte dann einen Handwerksbetrieb. Dieser fand nach einiger Suche schließlich heraus, dass ein Rückschlagventil verunreinigt war und konnte damit das Problem beheben. Er wollte zudem einen Filtereinsatz austauschen, den er aber nicht dabei hatte. Dieser wurde bei einem weiteren Besuch getauscht, der wirklich nur noch dem Tausch des Filtereinsatzes diente.

Nun soll ich im Rahmen der Nebenkosten den vollen Betrag zahlen, denn auf der Rechnung prangt das Wort "Wartungsrechnung" und das, obwohl dieser Auftrag nur aufgrund der Meldung zustande kam, dass der Wasserdruck abgefallen war und der Auftrag erteilt wurde, um diesen Mangel abzustellen. Wäre es eine Reparaturrechnung müsste der Vermieter zahlen. Immerhin sind wegen der Ursachensuche 1,5 Monteursstunden angefallen. Ich finde diese Art der Rechnungsstellung nicht in Ordnung und eventuell etwas abgekartet, der Vermieter betonte auf Nachfrage auch stark, dass es ja gar keine Reparatur sondern eine Wartung gewesen sei.

Hat jemand ähnliches erlebt oder weiß Rat? Kann man aus einer Mängelmeldung mal eben so eine Wartung machen?

Danke für Hinweise!
Stichwörter: heizungsanlage + reparatur + wartung

0 Kommentare zu „Heizungsanlage - Wartung oder Reparatur”

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