Susanne
Es kommt auf die Vereinbarung im Mietvertrag an, was der VM alles abrechnen darf. Wenn eine Pauschale vereinbart wurde, darf er gar nichts abrechnen, alle Ansprüche sind damit abgegolten. Wurde eine Vorauszahlung vereinbart, gibt es 3 Möglichkeiten:
1. Im Mietvertrag sind alle Positionen, die der VM abrechnen darf/wird, aufgelistet.
2. Der Mietvertrag bezieht sich bezüglich der Abrechnung auf §27 der II. Berechnungsverordnung.
3. Mietverträge neueren Datum beziehen sich auf die Betriebskostenverordnung.
Die II. Berechnungsverordnung und die Betriebskostenverordnung findest Du online über Suchmaschinen.