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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

der Abrechnungszeitraum besträgt bei meiner WG normalerweise 12 Monate und ging in der Vergangenheit vom 01.07. - 30.06 des Folgejahres.
Nun wurde der Abrechnungszeitraum umgestellt auf Kalenderjahre 01.01. - 31.12.


In meiner Betriebskostenabrechnung vom 01.07.2004 - 30.06.2005 erhielt ich eine Rückzahlung von 150 Euro. Ich hatte somit monatlich 12.5€ im voraus zuviel bezahlt. Die WG teilte mit, dass aufgrund der Umstellung des Abrechnungszeitraumes auf Kalenderjahre der nächste Abrechnungszeitraum nur 6 Monate lang ist: vom 01.07.2005 - 31.12.2005.
Eine Neuberechnung der voraus zu zahlenden Nebenkosten erfolgte jedoch nicht.

Nun zum eigentlichen Problem mit der Betriebskostenabrechnung 01.07.2005 - 31.12.2005:

Die Ablesung der Verbrauchswerte für Wasser und Heizung erfolgt nicht zeitnah zum 31.12.2005, sondern erst am 31.01.2006 !!!

Somit fließen in diese Betriebskostenabrechnung Verbrauchswerte für 7 Monate[/b:67bc6] ein, jedoch nur Betriebskostenvorrauszahlung für 6 Monate[/b:67bc6]
Für die Wasser und Heizungskosten habe ich im Abrechnungszeitraum 01.07.2005 - 31.12.2005 ca. 512€ gezahlt. Der Verbrauch vom 01.07.2005 - 31.01.2006[/b:67bc6][/u:67bc6] lag auch bei ca. 512€. Somit erfolgte keine Rückzahlung.
Wäre die Ablesung der Verbrauchswerte jedoch fristgemäß zum 31.12.2005 erfolgt, so läge der tatsächliche Verbrauch bei ca. 512/7*6=450€.
Somit hätte ich eine Rückzahlung von 75 Euro erhalten, --> wieder 12.5 € monatlich im voraus zu viel bezahlt !!!
Weiterhin erfolgte nun eine Neuberechnung der Nebenkosten mit einer Erhöhung um 6 Euro (zu erwartende Preissteigerungen ...)!

Um das zusammenzufassen:

1. Wäre die Ablesung der Verbrauchswerte fristgerecht erfolgt, dann hätte ich eine Rückzahlung von 75 Euro erhalten.
2. Ab 01.05. bezahle ich nicht mehr nur 12.5 Euro im vorraus zu viel, sondern 12.5€ + 6€ = 18.5 €

--> bei der Betriebskostenabrechnung 01.01.2006 - 31.12.2006 erwarte ich daher schätzungsweise eine Rückzahlung von 75€ + 4 x 12.5€ + 8 x 18.5€ = 273€ !!![/b:67bc6]


Welche Möglichkeiten gibt es hier nun??? Ich möchte a) die 75€ jetzt sofort haben und die monatliche Vorauszahlung um 12.5 € senken.

--> Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung einlegen?
--> Widerspruch gegen die Mietneuberechnung einlegen ?

Wie kann eine Korrektur der Betriebskostenabrechnung erfolgen? Werden die Verbrauchswerte des Monat Januar rausgerechnet oder wird der Abrechnungszeitraum auf den 31.01.2006 erweitert ???

Was ist der juristische Grund für den Widerspruch? Formfehler ???


Momentan stellt sich die WG ruhig. Auf mein noch freundlich gehaltenes Schreiben vor 3 Wochen erfolgte keine Antwort. Daher möchte ich jetzt ein Einschreiben mit Fristsetzung hinterherschieben + Entzug der Einzugsermächtigung + Umstellung auf Überweisung.


Die Vorauszahlungen sind ja Vereinbarungen. Im Bescheid steht (offensichtlich proforma) drin, dass man den Vorauszahlbetrag individuell abstimmen kann.
Was passiert denn, wenn ich auf die Minderung um 12.5 € und die sofortige Rückzahlung von 75 € bestehe und die WG dagegen ist und auf die Erhöhung um 6 Euro besteht???


Danke

4 Kommentare zu „Diskrepanz Abrechnungszeitraum und Ablesezeitraum”

fin Experte!

Habe nur die Hälfte Ihres Beitrages gelesen. Sorry. Zu dem Problem der Abrechnungszeiträume und nicht zeitnaher Ablesung: Was Sie vor der Ablesung an Mehr an Verbrauchskosten haben gleicht sich mit dem nächsten Abrechnungszeitraum doch wieder aus. Das wäre eigentlich kein Problem.

scholle

Habe nur die Hälfte Ihres Beitrages gelesen. Sorry. Zu dem Problem der Abrechnungszeiträume und nicht zeitnaher Ablesung: Was Sie vor der Ablesung an Mehr an Verbrauchskosten haben gleicht sich mit dem nächsten Abrechnungszeitraum doch wieder aus. Das wäre eigentlich kein Problem.[/quote:9c87d]

sorry, ist ein Bischen lang geraten.

Letztendlich gleich es sich wieder aus. Allerdings gehe ich über den neuen Zeitraum mit 273€[/b:9c87d] (75 Euro Januar + 4x12.5€ + 18.5€) in Vorkasse.
--> Ich bin Kreditgeber für die WG.

Und das ist mir ziemlich fett !!! Meine finanzielle Situation ist momentan so, dass ich monatlich um jeden Euro kämpfen muss.

fin Experte!

Und damit haben wir das Problem. Ein Vermieter kann aber die Abrechnungszeiträume ändern wenn nötig.
Sie müßten dann halt versuchen von Ihren Mitbewohnern das Geld für die Vorauszahlungen zu erhalten. In WG´s aber immer ein Problem... and never ending. Dafür kann aber der Vermieter wieder nichts. Ich persönlich möchte kein Vermieter einer WG sein und auch kein Hauptmieter. Da sind Probleme jeglicher Art vorprogrammiert.

scholle

Und damit haben wir das Problem. Ein Vermieter kann aber die Abrechnungszeiträume ändern wenn nötig.
Sie müßten dann halt versuchen von Ihren Mitbewohnern das Geld für die Vorauszahlungen zu erhalten. In WG´s aber immer ein Problem... and never ending. Dafür kann aber der Vermieter wieder nichts. Ich persönlich möchte kein Vermieter einer WG sein und auch kein Hauptmieter. Da sind Probleme jeglicher Art vorprogrammiert.[/quote:3f0f4]


Sorry, mit WG meine ich Wohnungsgenossenschaft - Baugenossenschaft !!!

Entweder die nehmen die Verbrauchswerte des Monat Januar aus der Rechnung raus, oder schließen den Monat Januar (Mietzahlung für Januar) in der Abrechnung mit ein !!!

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