Gast
Hallo,
euer Vermieter muß Wirtschaftlich Arbeiten, damit meine ich, er kann nicht einfach sagen "der hohe Heizungsverbrauch tragen ja die Mieter !"
Vor kurzem wurde hier schon mal so eine Frage gestellt, hat auch jemand mit einem Gesetzestext beantwortet, hab leider gerade keine Zeit zu suche, sucht mal selber, der Text wird euch bestimmt helfen.
Viele Grüße
fred777
Danke für die schnelle Antwort. Dummerweise hat mich das Forum nicht per Mail darüber informiert....
Der Vermieter hat es geschickt angestellt:
1.) Technisch kann ausschließlich unsere Wohnung beheizt werden, da alle Heizungsrohre durchgesägt sind, die nicht zu unserer Wohnung gehören.
2.) Der Vermieter hat uns eine Verwaltervollmacht gegeben, d.h. WIR als Mieter haben den Vertrag bei den Stadtwerken und kümmern uns um Reparaturen und Wartung der Heizung.
Laut Mieterverein haben wir kaum eine Chance. Zum Beispiel ist die Abrechnung anhand Wohnfläche nicht möglich da die Heizung nur unsere Wohnung beheizen kann.
fred777
Weis keiner Rat?
fred777
Niemand?
Gast
Niemand?[/quote:277bc]
Nach der EnergieEinsparverordnung EneV gelten zahlreiche neue Bestimmungen....
ES GÄBE EINE MÖGLICHKEIT! Wie Alt ist das Schätzchen im Keller??? Vor 1978????...wenn ja, dann gäbe es Möglichkeiten....