soerensen hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe einige Fragen zu meiner Nebenkostenabrechnung.
In einem Brief meines Vermieters werden mir folgende Kosten in Rechnung gestellt:
1) Hausbetriebskosten für das Jahr 2005
2) Heizkosten für die Zeit vom 01.06.05 - 31.06.06
Das Schreiben des Vermieters ist datiert auf den 14.12.2007 und wurde von ihm am 10.01.2008 eingesteckt, jedenfalls trägt der Brief keine Briefmarke o.ä.
Die Einzelabrechnung des Ablesedienstes ist beigefügt und datiert auf den 16.03.2007.
Soweit ich informiert bin muss der Vermieter die Heizkostenabrechnung in einer Frist spätestens 12. Monate nach dem zu berechnenden Zeitraum erstellt haben. Diese wäre in meinem Fall also spätestens der 31.06.07.
1. Ist diese Regelung noch wirksam?
2. Betrifft diese Regelung nur die Heizkostenabrechnung oder auch die Hausbetriebskostenabrechnung?
3. Wie gehe ich vor, wenn die Forderung der Vermieters ganz oder teilweise nichtig sein sollte?
Vielen Dank für die Hilfe,
soerensen