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Anjah hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bewohne alleine eine 2 ZKB-Wohnung in einem Einfamilienhaus, mein Vermieter wohnt über mir (Ehepaar).

Weder Wasser noch die Heizkosten werden verbrauchsabhängig abgerechnet, sondern alle Nebenkosten werden durch die Anzahl der im Haus wohnenden Personen abgerechnet. Also entfallen auf mich je 1/3 der entstandenen Kosten. Ist das rechtens?

Meine Vermieter haben eine Badewanne, ich nur eine Dusche. Meine Vermieter haben eine uralte Waschmaschine, meine ist 1,5 Jahre alt. In heißen Sommern wird der Garten sicherlich mit Wasser aus der Leitung gesprengt... etc.pp.
Ist dann eine Abrechnung nach Personen zulässig?

Nun werde ich zum 01.05.2008 ausziehen. Wie kann eine Nebenkostenabrechnung aussehen, ohne Möglichkeit des Zählerablesens?

Im Mietvertrag ist eine monatliche Abschlagszahlung für Heizung und Warmwasser von € 50,00 vereinbart. Diese Vorauszahlung wird nach jedem Betanken des Öltanks mit 1/3 der entstandenen Kosten verrechnet. Meine Vermieter haben, ohne mich vorher zu informieren, den Tank aufgefüllt und präsentieren mir nun die Rechnung von € 200,00.
Ist auch dies zulässig?

Ich bin für jeden Tipp bzgl. einer nicht-verbrauchsabhängigen Abrechnung dankbar :-)

LG, Anjah

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung nach Personen”

Susanne Experte!

ich bewohne alleine eine 2 ZKB-Wohnung in einem Einfamilienhaus, mein Vermieter wohnt über mir (Ehepaar).

<strong>Naja, dann ist das ja auch kein Einfamilienhaus...</strong>

Weder Wasser noch die Heizkosten werden verbrauchsabhängig abgerechnet, sondern alle Nebenkosten werden durch die Anzahl der im Haus wohnenden Personen abgerechnet. Also entfallen auf mich je 1/3 der entstandenen Kosten. Ist das rechtens?
<strong> Ja </strong>

Meine Vermieter haben eine Badewanne, ich nur eine Dusche. Meine Vermieter haben eine uralte Waschmaschine, meine ist 1,5 Jahre alt. In heißen Sommern wird der Garten sicherlich mit Wasser aus der Leitung gesprengt... etc.pp.
Ist dann eine Abrechnung nach Personen zulässig?
<strong> Ja, allerdings müsste für den Garten vor Aufteilung eine bestimmte Menge Wasser abgezogen werden, Gießwasser musst Du nicht zahlen! </strong>
Nun werde ich zum 01.05.2008 ausziehen. Wie kann eine Nebenkostenabrechnung aussehen, ohne Möglichkeit des Zählerablesens?
<strong> Wie woanders auch, Du zahlst für 2008 von den Jahreskosten, die auf diese Wohnung abfallen 4/12el. </strong>
Im Mietvertrag ist eine monatliche Abschlagszahlung für Heizung und Warmwasser von € 50,00 vereinbart. Diese Vorauszahlung wird nach jedem Betanken des Öltanks mit 1/3 der entstandenen Kosten verrechnet. Meine Vermieter haben, ohne mich vorher zu informieren, den Tank aufgefüllt und präsentieren mir nun die Rechnung von € 200,00.
Ist auch dies zulässig?

<strong> Wenn dies im Mietvertrag so vereinbart ist, ja! </strong>

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