forsetis 24.06.2012 08:46
Wie macht man dies juristisch am geschicktesten?
In dem man die Pflichten aus diesem Vertrag weiter erfüllt. Miete, Nebenkosten, etc. müssen weiterhin bezahlt werden. Ein ruhen lassen der Pflichten kann doch wohl nur als Witz verstanden werden, oder?
Darkwizard 24.06.2012 11:15
Es geht darum eben die Pflichten für ein Jahr nicht mehr zu erfüllen und zwar beidseitig aber den Anspruch nach dem Jahr auf das Zimmer nicht zu verlieren.
forsetis 24.06.2012 11:23
Sonst gehts noch, Sie erwarten, dass der Zimmervermieter ein ganzes Jahr auf die Mieteinnahme verzichten soll, damit Sie sich keine neue Bleibe suchen müssen?
Noch einmal, das kann doch nicht ernst gemeint sein, oder sind Sie immer so?
Darkwizard 24.06.2012 20:25
Entschuldigung aber sind sie des Lesens mächtig? Ich habe doch ausdrücklich geschrieben beidseitig soll auf die Pflichten verzichtet werden, dass heißt ich habe nicht die Pflicht die Miete zu zahlen und er nicht die Pflicht mir das Zimmer zu stellen. Schon mal etwas vom Synallagma gehört?
Außerdem geht dies doch aus meinem ersten Post bereits hervor. Es geht einfach darum, dass ich mir rechtlich den Anspruch aufrechterhalte nach dem Jahr wieder in das Zimmer einzuziehen. Quasi als Sicherheit, da meine Möbel und die Kaution hier bleiben. Ich hoffe Sie verstehen jetzt, wie das gemeint ist?
Liebe Grüße
forsetis 25.06.2012 10:34
Ich zweifel an Ihrem gesunden Verstand! Klar habe ich verstanden, welches idiotisches Vorhaben Sie planen. Aber halten Sie bitte Ihren Vermieter nicht für blöd, so wie Sie es mit mir versuchen.
Kündigen Sie das Mietverhältnis mit der gesetzlichen Frist, stellen Sie die Möbel in eine angemietete Garage oder in ein Lager und und leben Sie Ihre Vorstellungen von Rechten und Pflichten im Mietrecht an anderer Stelle aus. Wegen Ihrer Vorstellung von einem Gegenseitigkeitsverhältnis wird das Miet- und Schuldrecht nicht umgeschrienen.
Darkwizard 25.06.2012 21:37
Wenn Sie mich von Anfang an richtig verstanden haben, dann schreiben sie doch gleich, dass ein Ruhen eines Mietvertrages rechtlich nicht möglich ist.
Im Endeffekt geht es mir hier nur darum, dass ich einen Anspruch habe nach dem Jahr wieder in "mein Zimmer" einzuziehen.
Ich verstehe mich prima mit meinem Vermieter und dieser hat mir sowieso zugesichert, dass ich nach dem Jahr "mein" Zimmer wieder beziehen kann. Ich wollte das nur gerne noch etwas verbindlicher haben.
Ich habe selbst eine Idee und zwar, dass ich als Untermieter mein Zimmer Untervermiete, dass wollte mein Vermieter nicht so gerne, da ich ja dann nicht da bin und wenn er mit dem neuen Mieter nicht zureckt kommt, alles über mich laufen muss.
Und ich ihm einfach eine Blankovollmacht einräume, sprich, dass er in meinem Namen meine Rechte und Pflichten ausübt und im Zweifel auch dem Mieter kündigen kann und in meinem Namen einen neuen Vertrag abschließen kann. Ich denke dies müsste rechtlich möglich sein.
dieterw 20.07.2012 15:34
Ich glaube viele Studenten kennen das Problem. Ich persönlich wollte mein Zimmer nie jemand anderem überlassen und habe einfach die Meite fortgezahlt, da ich auch keine Lagermöglichkeiten hatte. Ich glaube nicht, dass man einen Vertrag aussetzen kann?