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PeterKoeln hat diese Frage gestellt
Guten Morgen!

Mein ehemaliger Vermieter ist eine große, und etwas schwerfällige Holding. Im August 2006 bin ich ausgezogen, und der Vermieter hat einen Anteil von 200 Euro an meiner Kaution einbehalten, was rechtens ist. Im November kam eine Nebenkostenabrechnung für 2005, die in einer Gutschrift auf meinem Mietkonto endete. Kurz vor Weihnachten 2007 erhielt ich dann endlich die Nebenkostenabrechnung für 2006 - zwei Wochen später wäre sie verjährt, was mir entgegengekommen wäre, denn diesmal gab es eine Nachforderung. Insbesondere aber war mein "Guthaben" bei der Forderung nicht berücksichtigt, weshalb ich schriftlich & per Einschreiben Widerspruch eingelegt habe. Nach drei Wochen habe ich, da der Vermieter nicht reagierte, per Einschreiben gemahnt, ebenfalls ohne Reaktion. Daraufhin habe ich dort angerufen und immerhin erfahren, dass der Vermieter die Situation grundsätzlich genauso betrachtet wie ich, er sich mit der Auszahlung jedoch noch etwas Zeit lassen will und hofft, dies im Februar zu schaffen - das klingt so, als würde es vermutlich März.

Nun meine Fragen:
Muss ich dies akzeptieren? Der Auszug liegt nun 16 Monate in der Vergangenheit, und irgendwann sollte das Kapitel eigentlich abgeschlossen sein, finde ich... Der Vermieter redet sich immer mit den "über 2000 Wohnungen", die er verwaltet, heraus - was m.E. aber nur ein Argument für mehr Personal sein kann...

Davon ab - war die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft, weil mein Guthaben ignoriert wurde, oder bleibt sie "als solche" korrekt? Wäre sie fehlerhaft, so wäre jede neue Abrechnung m. W. unrechtmäßig, weil verjährt. Es geht dabei um < 100 Euro, ist also nicht unbedingt ein Gerichtsverfahren wert - es sei denn, ich weiß vorher, ob ich gewinne oder nicht...

Vielen Dank für eure Hilfe!
Peter
Stichwörter: nebenkosten + verjährung

4 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung verjährt?”

Susanne Experte!

Eine spätere Korrektur einer fehlerhaften, aber innerhalb der Ausschlussfrist eingegangenen Abrechnung, verjährt diese nicht.

Allerdings schreibst Du im Abschnitt 1, dass Dein Guthaben aus 2005 auf Dein Konto gezahlt wurde.
Später schreibst Du dann, dass die Abrechnung 2006 eine Nachforderung ergeben hat....aber welches "Guthaben" wurde denn nicht berücksichtigt, oder meinst Du, dass Deine Vorauszahlungen nicht korrekt abgezogen wurden?

PeterKoeln

Sorry, hab mich etwas unklar ausgedrückt... Ich habe nach dem Auszug noch 2 Betriebskostenabrechnungen bekommen - einmal, im November 06, für das Jahr 2005, und dann im Dezember 07 für 2006. Die erste war ein Guthaben, die zweite eine Forderung. Damit stehen sich 200 Euro Kautionseinbehalt + 60 Euro Guthaben einer Gesamtforderung von ca. 80 Euro gegenüber; dieses Guthaben wurde aber bei der letzten Abrechnung nicht berücksichtigt.

Susanne Experte!

Dann solltest Du eine Abrechnung machen und das Restguthaben aus Kaution unter Fristsetzung schriftlich anmahnen, Einschreiben Rückschein.
Wenn die Frist ohne Zahlung verstreicht, gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.

PeterKoeln

Alles klar, werde ich machen - vielen Dank!

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