Susanne
Eine spätere Korrektur einer fehlerhaften, aber innerhalb der Ausschlussfrist eingegangenen Abrechnung, verjährt diese nicht.
Allerdings schreibst Du im Abschnitt 1, dass Dein Guthaben aus 2005 auf Dein Konto gezahlt wurde.
Später schreibst Du dann, dass die Abrechnung 2006 eine Nachforderung ergeben hat....aber welches "Guthaben" wurde denn nicht berücksichtigt, oder meinst Du, dass Deine Vorauszahlungen nicht korrekt abgezogen wurden?
PeterKoeln
Sorry, hab mich etwas unklar ausgedrückt... Ich habe nach dem Auszug noch 2 Betriebskostenabrechnungen bekommen - einmal, im November 06, für das Jahr 2005, und dann im Dezember 07 für 2006. Die erste war ein Guthaben, die zweite eine Forderung. Damit stehen sich 200 Euro Kautionseinbehalt + 60 Euro Guthaben einer Gesamtforderung von ca. 80 Euro gegenüber; dieses Guthaben wurde aber bei der letzten Abrechnung nicht berücksichtigt.
Susanne
Dann solltest Du eine Abrechnung machen und das Restguthaben aus Kaution unter Fristsetzung schriftlich anmahnen, Einschreiben Rückschein.
Wenn die Frist ohne Zahlung verstreicht, gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.
PeterKoeln
Alles klar, werde ich machen - vielen Dank!