Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
kinnetik hat diese Frage gestellt
Angenommen Mieter M hat eine Einbauküche in seiner Wohnung in der ein 45cm Herd mit Ceranfeld verbaut ist die dem Vermieter V gehört. M fällt etwas auf das Ceranfeld -> Sprung -> Defekt. M muss natürlich für den Schaden aufkommen, wenn es aber solche Geräte mit der Breite nicht mehr gibt, muss M auch für den kompletten Umbau der Küche aufkommen, sprich Geschirrspüler neu kaufen der kleiner sein müsste und neue Arbeitsplatte oder nur einen neuen Herd mit Ceranfeld inkl. Einbau bezahlen ?

4 Kommentare zu „Haftung bei defektem Ceranfeld”

Forseti Experte! 10.02.2012 19:40

Was sagt die Privathaftplicht des Mieters zu dem Fall. Ich hoffe, dass der Mieter solch eine Versicherung abgeschlossen hat.

Berthelstal Experte! 10.02.2012 19:44

Aber doppelt hält besser.

kinnetik 10.02.2012 19:51

Ja der Mieter hat so eine Versicherung, die sagt sie würde wahrscheinlich nur den Herd bezahlen und nicht eine Komplett neue Küche, denn der Mieter kann ja nichts dafür dass es Deutschlandweit so einen Herd mit der Breite nicht mehr gibt.

Bladder Experte! 14.02.2012 06:03

Sie sollten sich von dem Vermieter eine schriftliche Forderung geben lassen und diese dem VU übersenden.

Die Antwort des VU, die sie eingestellt haben, erscheint mir unkorrekt. Hier fehlt eine ordentliche Begründung durch das VU.

Zudem würde eine Privathaftpflichtversicherung keine Glasschäden übernehmen. Das Ceranfeld zählt zum Glasrisiko.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.