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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Habe ein Problem mit den Eltern meines Ex-Freundes, über die Miete.

Bin im November 2005 zu meinem Freund in das Elternhaus gezogen - mit Einverständis der Eltern (Eigentümer). Die Eltern, sein jüngerer Bruder und ich wohnten nun zusammen in diesen Haus.

Seit März 2006 habe ich mir eigene Wohnung gesucht - Beziehung war beendet. Seine Eltern fordern nun nachträglich Miete für 4 Monate von mir?

Ist es möglich, das die Eltern nachträglich Miete berechnen können?
Könnt ihr mir vielleicht die Rechtsgrundlage dafür oder dagegen nennen?

Vielen Dank!

Grüße,
kosmos25
Stichwörter: zulässig + fordern + miete + nachträglich

3 Kommentare zu „Nachträglich Miete fordern - ist das zulässig?”

Rano Experte!

Kein Vertrag ==> Kein Mietverhältnis ==> Keine Miete

Es sei denn, Du hättest mit den Eltern einen mündlichen MV (mit Nennung der Miethöhe) geschlossen.

Gruß
Ralph

kosmos25

Hallo Rano!

Es bestand auch kein mündlicher Mietvertrag!

Trotzdem fordern sie jetzt Miete nach - wahrscheinlich weil ich mich letzten Monat von dem Sohn getrennt habe.

Was soll ich nun auf den Brief antworten?

Grüße,
kosmos25

Rano Experte!

z.B. NIX! <!-- s ;-) --><!-- s ;-) -->

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