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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

brauche dringend Hilfe, denn inzwischen verstehe ich gar nichts mehr.

Ich bin am 01.10.1999 in die Mietwohnung eingezogen, ausziehen werde ich am 27.12.04.
Von meinem Vermieter habe ich nie etwas gehört, von wegen Abrechnung der Betriebs-/Nebenkosten. Bis heute. (Zitat:“…leider eine Nachzahlung der Betriebskosten…)

Ich weiß bisher weder wie viel noch in welchem Abrechnungszeitraum. Er hat sich bisher die letzen fünf Jahre gar nicht dafür interessiert. Ich weiß auch gar nicht, wann das letzte Mal Wasser und Heizung abgelesen wurde. Der Vermieter hat die ganze Sache einer Hausverwaltung übergeben, die hat das alles bisher nicht interessiert, bis ein Wechsel der Verwaltung durchgeführt wurde.

Möchte mich jetzt vorher mal informieren, was gesetzlich ok von Seiten des Vermieters wäre. Ich habe zwar im Forum gestöbert, aber jetzt bin ich noch mehr durcheinander als vorher.

Was ist mit Verträgen, die vor der Änderung unterschreiben wurden?
Über wie viele Jahre kann der Vermieter eine Abrechnung stellen, wenn ich diese am 31.12.04 erhalte?
Was, wenn ich die später erhalte? Gilt die Abrechnung dann immer noch?

Kann mir jemand grundsätzliche Informationen hierzu geben.

Vielen Dank.

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechung: Brauche dringend Hilfe!!!!”

Gast Experte!

So viel ich weiß verjähren die Ansprüche nach 2 Jahren. Abrechnungen für die Zeit 1999, 2000, 2001 würde ich auf keinen Fall mehr nachzahlen.

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