Susanne
Ja, der Untermietvertrag ist ja auch ein Mietvertrag. Grundsätzlich macht den Zeitmietvertrag die Begrenzung aus (von/bis) und die Begründung.
"Der Vertrag beginnt am (Datum) und endet am (Datum) weil (z.B. der Hauptmieter die Wohnung wieder bewohnen will)