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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi (fast) Namensgenossin,
(ich trage normaler Weise den "Nachnamen" -Spirelli- )

also - grundsätzlich gilt, dass du deinen Vermieter/Hausverwalter/Bemächtigter um Erlaubnis bitten musst. Hilft also alles nichts, du musst nachfragen.

Wenn er Nein sagt, kannst du leider nichts machen - auch keine rechtlichen Schritte einleiten.

Wenn er denn aber Ja sagt, am besten ein formloses Schriftstück aufsetzen, in dem dein Vermieter die Erlaubnis unterschreibt.

Einfach auf gut Glück jemanden in die Wohnung ziehen lassen, ist nicht wirklich ratsam, da Kündigungsgrund.
Es sei denn, du gibst deine "zukünftige" als Besuch an, dann kann sie 6 Wochen bei dir "wohnen".

Wenn du sie dann länger "einquartieren" willst, kannst du auch einen neuen Mietvertrag schreiben lassen, der die "Neue" mit einbindet.
Allerdings ist das dann was langfristiges und nicht nur für sechs Monate.

Finanziell ist das natürlich eine Entlastung, aber du musst erst das O.K. vom Vermieter bekommen.

Achja, und Untervermietung = Finanzierung kannst du auch nicht geltend machen. Ist zwar sicherlich logisch, aber nicht rechtens.

Hast du's schon mal mit Wohngeld probiert? Zuschüsse bekommst du als Studentin sicherlich.

Grüssle
~ Elli
Stichwörter: wichtige + frage + untermiete

1 Kommentar zu „Wichtige Frage zur Untermiete”

Gast Experte!

Hi - Das ist ja lustig,

Hmm ich hatte mal gelesen, dass, wenn man ein wichtiges persönliches Anliegen hat, dass man dann ein Recht auf die Erlaubnis hat.
(Ob meins nun so ein wichtiges Anligen ist - war ja die andere Frage)
Aber beispielsweise bei Arbeitslosigkeit oder wenn einer Auszieht und man die Wohnung nicht allein halten kann...

Wohngeld werde ich nicht bekommen, da ich ziemlich gut verdiene. Und das Studium ja nicht an einer staatlichen UNI ist, sonder auf dem IHK Campus...Also vom eigenen Geld bezahlt.

Hmmm ich schaue nochmal.
Vielen Dank für Deine Mühe
Lg
Elli-Pirelli

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