Gast hat diese Frage gestellt
Hi (fast) Namensgenossin,
(ich trage normaler Weise den "Nachnamen" -Spirelli- )
also - grundsätzlich gilt, dass du deinen Vermieter/Hausverwalter/Bemächtigter um Erlaubnis bitten musst. Hilft also alles nichts, du musst nachfragen.
Wenn er Nein sagt, kannst du leider nichts machen - auch keine rechtlichen Schritte einleiten.
Wenn er denn aber Ja sagt, am besten ein formloses Schriftstück aufsetzen, in dem dein Vermieter die Erlaubnis unterschreibt.
Einfach auf gut Glück jemanden in die Wohnung ziehen lassen, ist nicht wirklich ratsam, da Kündigungsgrund.
Es sei denn, du gibst deine "zukünftige" als Besuch an, dann kann sie 6 Wochen bei dir "wohnen".
Wenn du sie dann länger "einquartieren" willst, kannst du auch einen neuen Mietvertrag schreiben lassen, der die "Neue" mit einbindet.
Allerdings ist das dann was langfristiges und nicht nur für sechs Monate.
Finanziell ist das natürlich eine Entlastung, aber du musst erst das O.K. vom Vermieter bekommen.
Achja, und Untervermietung = Finanzierung kannst du auch nicht geltend machen. Ist zwar sicherlich logisch, aber nicht rechtens.
Hast du's schon mal mit Wohngeld probiert? Zuschüsse bekommst du als Studentin sicherlich.
Grüssle
~ Elli