Susanne
Es ist irrelevant, wie eine Wohnung übergeben wurde.
Die Verpflichtungen des Mieters bei Auszug ergeben sich immer aus den wirksamen Vereinbarungen des Mietvertrags.
Die üblichen Klauseln lassen allerdings nicht zu, dass ein Mieter nach einem Jahr Mietzeit schon zu Schönheitsreparaturen herangezogen werden kann.
Du musst den Vertrag bezüglich der Klauseln zu den Schönheitsreparaturen von einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen lassen.
DFK
Im Mietvertrag steht "Wohnung weiß gestrichen erhalten" und "Wohnung wird weiß gestrichen übergeben".
Diese beiden Sätze wurden bei der Übergabe gestrichen.
Wozu bin ich nun verpflichtet?
Susanne
KANN HIER IRGENDWER HELLSEHEN????
Lass Deinen Vertrag vom Rechtsanwalt prüfen oder schreib den Vertrag ab!