Gast
Warscheinlich geht es dem Verwalter nur um die Kaution.
Aufgrund der veränderten Situation kann sich ein Anspruch auf eine Kautionsleistung ergeben. Dazu ist aber kein neuer Mietvertrag erforderlich, sondern bloß eine entsprechende Änderung des bestehenden. Will der Verwalter aus anderen Gründen einen neuen Mietvertrag abschließen (etwa um heimlich eine höhere Miete oder weitere Nebenkosten etc. reinzubringen), so muss er versuchen, den bestehenden Mietvertrag zu kündigen. Grundsätzlich kann niemand einen anderen zum Vertragsschluss zwingen.
Welche Konsequenzen hat der Verwalter den in Aussicht gestellt für den Fall, dass ihr nicht reagiert? U. U. kann dies den Tatbestand der Nötigung verwirklichen.
Josh
berliot
Durch die Blumen hat er uns gesagt,dass es auf eine Kündigung hinauslaufen könnte.Wenn er sich mit der Bundsanstalt in Verbindung setzen würde,würden die uns sicher kündigen.Mit der zuständigen Dame haben wir schon gesprochen.Sie sieht von ihrer Seite keinen Handlungsbedarf unseren bestehenden Vertrag zu ändern.Es ist nur merkwürdig,dass in unserem alten Mietvertrag nichts erwähnt wurde,z.B.dass wir einen neuen Vertrag abschließen müßten oder Kaution zu hinterlegen hätten.Kann er das dann ohne ein Schriftstück und ohne uns jemals daruf aufmerksam gemacht zu haben verlangen?Finden wir schon hammerhart.
FischkoppStuttgart
Eine Kündigung kann nicht kommen!!!!!!