Ghostraider
Naja, das klingt schon etwas bizarr, nicht wegen dem Bordellbetrieb, aber wegen keine Zeit mit dem Wasserschaden und Handwerker usw.
Morgens um 8 Uhr, zu dieser unchristlichen Zeit, ist Beginn der normalen Arbeitszeit für Handwerker und da muss man diese schon mal rein lassen, auch unangemeldet. Wenn es der 25 zigste verzweifelte Versuch war in die Wohnung zu kommen kann man nicht wieder darauf bestehen das ein neuer Termin gemacht wird um diesen dann wieder platzen zu lassen.
Das Wochenende ist in der Regel von Besichtigungsterminen verschont, aber da Sie ja nur zu diesen Zeitpunkt in der Wohnung zu erreichen sind ist dies mit beiderseitigen Einverständnis statthaft.
Ob Sie da mit einer Hausfriedensbruchklage durchkommen stelle ich in Zweifel, da der Vermieter im Grunde wegen dem Wasserschaden und zur Verhinderung eines größeren Schadens in die Wohnung gegangen ist, was er auch darf.
Nachteilig für den Vermieter wird da nur die Zurückhaltung eines Schlüssels bewertet.
Besuch können Sie so oft und soviel sie wollen empfangen und über Nacht in der Wohnung beherbergen.
In der Wohnung können Sie, auch wenn es nicht der Fall war, aber vielleicht für den Handwerker so rüber kam Gruppensex, Partnertausch und sonstige Sexorgien feiern, das geht dem Vermieter nichts an.
(Auch wenn er vor Wut kocht weil er nicht mitmachen darf.) ))
Wem Sie einen Schlüssel zur Wohnung überlassen bestimmen Sie und auch das sollte dem Vermieter am A..sch vorbei gehen, nur beim Auszug sollten alle Schlüssel wieder da sein.
Auf einer Art und Weise hat der Vermieter zwar Recht, in dem er von der Freundin die Adresse haben wollte.
Es ist zwar keine Pflicht, aber um größere Schäden zu vermeiden sollte ein Wohnungsschlüssel bei einem in der Nähe wohnenden Freund, Verwandten, Nachbarn hinterlegt werden, damit es nicht so wie bei Ihnen passiert, man die noch betreffenden oder die betroffene Wohnung betreten kann ohne die Tür beschädigen zu müssen oder so schneller einen Rohrbruch oder sonst etwas beheben zu können.
Sie brauchen auch keine Stellungnahme abgeben, egal über was dies verlangt wird.
Auch die Unterstellung und den Vergleich mit einem früher dort vorhandenen Privatbordell würde ich schriftlich mir unter Androhung rechtlicher Schritte verbieten.
Auch die Androhung einer fristlosen Kündigung ist haltlos und können Sie vergessen, da alles was war kein Grund zur fristlosen Kündigung ist, erst recht nicht die Datenfreigabe der Freundin. Aber vielleicht sieht die Freundin gut aus und der Vermieter will ein Date mit ihr. ))
Zum Abschluss noch einen Rat. Sollten Sie nochmals wegen einem Schaden einen Termin haben, damit man in Ihre Wohnung kommt, nehmen Sie sich frei.
Es könnte sonst sein das man Ihnen Kosten aufs Auge drückt, da Sie bei der Vergrößerung des Schadens mitgewirkt haben.
Wenn Sie dem Arbeitgeber sagen das Ihre Bude unter Wasser steht wird er Ihnen frei geben.
Sollte der gute Vermieter weiter nerven würde ich die Sache einem Anwalt für Mietrecht übertragen.
Gruß
ghost
Susanne
Ich habe das allerdings so verstanden, dass der VM nachdem die Sache mit dem Wasserschaden schon erledigt war, mit einem Nachschlüssel in der Wohnung war.
1. Ohne Wissen und Erlaubnis des Mieters darf der VM keinen Nachschlüssel haben.
2. Das war Hausfriedensbruch.
3. Natürlich darfst Du Deiner Freundin einen Hausschlüssel ohne Wissen des VM geben, was für ein Schwachsinn...
4. Da es ein Ra ist: Du solltest Dich auch von einem Fachanwalt für Mietrecht vertreten lassen, der Dir dann auch mitteilen wird, ob es sinnvoll ist, Strafanzeige zu stellen bzw. wie weiter vorzugehen ist.
Ghostraider
Susanne,
das der Vermieter ohne Wissen des Mieters keinen Zweitschlüssel haben darf und diesen nutzen darf ist klar.
Aber ob sein Betreten in diesem Fall als Hausfriedensbruch geahndet wird stelle ich in Frage, da er ja zur Vermeidung eines Schadens die Wohnung betreten hat.
Wie gesagt, man kann ihm nur den Schlüsselbesitz zur Last legen.
Auf jeden Fall würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Gruß
ghost
Susanne
Lt Aussage des Fragestellers handelte es sich lediglich um einen Besichtigungstermin, der durch den Mieter verschoben wurde.
Das ist kein Grund, dass der VM sich Zugang zur Wohnung schafft. Es bestand offensichtlich keine Gefahr im Verzug.
Ghostraider
Wer kann das wissen das da keine Gefahr in Verzug war ?
Kann ein Wasserrohr nicht an zwei Stellen brechen?
Ich denke mal das dem Vermieter einen Hausfriedensbruch nachzuweisen nicht leicht sein wird.
Gruß
ghost
Bülow
Der Besichtigungstermin betraf nicht den Wasserschaden ( es gibt keinen, jedenfalls keinen sichtbaren) sondern, der Besichtigungstermin sollte stattfinden, um sich das 2 Zimmer Bordell anzugucken!.
Diesen Termin habe ich verschieben müssen, weil ich arbeiten musste, und für diese lächerlichen Behauptungen tatsächlich die Arbeit vor ging. Daraufhin, und nicht wg. des Wasserschadens brach der Vermieter in meine WHG. ein.
Der Wasserschaden sollte mit dem Handwerker besichtigt werden, hier sollten wir trennen.