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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe aufgrund meines Studiums einen Mietvertrag über 5 Monate in einer anderen Stadt abgeschlossen (hatte dort aufgrund meines Studiums für genau 5 Monate zu tun).

Natürlich habe ich bei Beginn des Mietvertrages auch eine Kaution i.H.v. 3 MM gezahlt. Der Vermieter wollte kein Kautionskonto einrichten, d.h. Kautionsrückzahlung ohne Verzinsung.

Am Ende des Mietverhältnisses wurde die Wohnung ordnungsgemäß vom Hausmeister abgenommen (Mängelfrei).

Ich habe daraufhin meinem Vermieter meine Bankverbindung zugesandt, damit er mir die Kaution zurücküberweisen kann.

Doch bisher kam keine Reaktion von ihm. Ich weiß, das er die Kaution noch bis zu 6 Monate nach Mietende einbehalten kann. Aber die Wohnung wurde doch von mir Mängelfrei übergeben, wieso kann er dann noch die GANZE Kaution einbehalten ?

Kann ich nicht einen Teil meiner Kaution zurückverlangen ? Als Student merke ich es schon, wenn 3MM von meinem Konto weg sind. Ich bin ja dazu bereit, ihm einen Teil der Kaution zu lassen, damit er damit eine evtl. Nebenkostenabrechnung tilgen kann. Aber dafür benötigt er keine 3MM, sonder vllt. eine halbe MM.

Kann ich ausserdem eine VErzinsung von ihm verlangen ? Ich meine ich hätte kürzlich ein Urteil gelesen, nach dem Vermieter - auch entgegen anderlautender Vereinbarungen - die Kaution verzinsen müssen.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen !

Danke schonmal,

Gruß

Sven

1 Kommentar zu „Kautionsfrage (Rückzahlung und Verzinsung)”

Gast Experte!

Tolles Forum hier, die erste Antwort bleibt bereits unbeantwortet.

An die "Macher" dieses Forum: Ihr habt ganze Arbeit geleistet, meine Hochachtung.

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