forsetis 14.01.2015 11:39
Man beginnt solche Arbeiten nur, wenn die Modalitäten schriftlich festgelegt werden. Wie soll man im Falle eines Falles beweisen, was vereinbart wurde. Vor allen Dingen dann, wenn den Vermieter eine Amnesie befällt.
Dagegen ist nichts zu machen, denn letztendlich bestimmt der Vermieter, wo es langgeht.
Banane 06.02.2015 20:58
Wenn der VM eine neue Fliesenlegung nicht genehmigt dürfen Sie das auch nicht.
Wo käme man hin, wenn jeder M. die Fliesen legen würde die ihm gefallen.