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Leilah hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin in vor kurzem in eine Mietwohnung mit neuer Einbauküche gezogen - allerdings hat die Küche keine Spülmaschine. Dafür ist ein Trockner vorhanden, den ich allerdings nie nutze.

Nun würde ich gerne für die Dauer meiner Mietzeit den Trockner durch eine Spülmaschine ersetzen und bei Auszug wieder die Geräte austauschen. Der Trockner ist nicht fest in der Einbauküche installiert, sondern nur eingeschoben (lässt sich einfach herausziehen). Man würde nichts mehr von dem Austausch sehen, wenn ich ausziehe.

Im Mietvertrag steht nichts zu Änderungen an der Einbauküche - ich weiß aber, dass meinem Vermieter dieser Austausch nicht recht ist.

Habe ich das Recht, den Austausch der Geräte ohne Absprache mit dem Vermieter durchzuführen?

Vielen Dank schonmal,
Leilah
Stichwörter: vertrag + küche + mietvertrag

1 Kommentar zu „Temporäre Änderung der Einbauküche - muss mein Vermieter das akzeptieren?”

Ghostraider Experte!

Im Grunde kann der Mieter in der Mietzeit machen was er will, nur bei Mietende muss alles wieder ok sein.
Also, meiner Ansicht nach kannst Du Dir eine Spülmaschine da rein setzen und den Trockner schön abgedeckt, damit nichts dran kommt in den Keller und fertig ist die ideale Küche. Bei Auszug werden die Geräte wieder getauscht.
Nur sollte die Spülmaschine mal nicht laufen, kannst Du nicht vom Vermieter eine Reparatur verlangen.

Gruß
ghost

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