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Noch ist ja noch nicht soweit, dass es ein Verfahren geben wird.
Sie können im Mahnschreiben ja widersprechen mit der Begründung, dass die Anprüche aus 2004 bereits verjährt sind.
Bitte aber noch einmal genau in Ihre früheren Abrechnungen gucken. Gerade bei den Heizkosten muss das Wirtschaftsjahr nicht dem Kalenderjahr entsprechen. Wenn das z.b. vom 30.06.2004 bis 01.07.2005 wäre, dann müßten Sie selbstverständlich auch die Heizkosten für diese Periode bezahlen.
Bei den anderen Nebenkosten aber kommt die Abrechnung in der Tat zu spät.