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boeh hat diese Frage gestellt

Hallo Zusammen

Der Block in dem ich wohne wird umgebaut. Die Küche, das Bad wie auch der Eingangsbereich wird komplett renoviert. Die Wohnung ist nicht bewohnbar, das Wohnzimmer ist mit der Küche verbunden und somit wie die Zimmer auch (die jeweils abgedichtet werden) nicht verfügbar. Zudem werden neue Stromleitungen gezogen, Wände gestrichen und diverses andere Kleinarbeiten getätigt. Der ganze Umbau dauert einen Monat.

Ich gehe davon aus, dass während diesem Monat keine Miete gezahlt werden muss. Kann ich darauf bestehen, dass die Kosten die mir während dieser Zeit anfallen (sofern höher als der Mietzins) erstattet werden? Oder einfacher gefragt, was muss ich übernehmen und was der Vermieter?

Besten Dank im voraus für eure Erfahrungen,
Cyrill
Stichwörter: umbau

1 Kommentar zu „Umbau - Wohnung nicht bewohnbar”

Ghostraider Experte!

Wenn die Wohnung nicht bewohnbar ist haben Sie das Recht die Miete um 80 bis 100% zu mindern.
Dies würde ich aber trotzdem mit einem Anwalt durchführen, der Sie auch weiter in allen Rechtsfragen beraten wird.
Das soll heißen, er wird Ihnen sagen welche Rechtsansprüche Sie geltend machen können.

Gruß
ghost

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