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wernerschwarz hat diese Frage gestellt
Hallo,

zuerst mal die einfachen Fragen:

Auf meine Nebenkostenabrechnung für 2005, die ich im Dezember 2007 erhalten habe, habe ich ein Guthaben in Höhe von ca. 130.- Euro. Dieses Guthaben ist doch hoffentlich nicht verjährt (wie es umgekehrt bei einer Nachzahlung wäre)?

In dieser Nebenkostenabrechnung sind zwei Positionen vorhanden, bei denen mir die Luft wegbleibt:
Kosten für Gebäudeversicherung anteilig 120.- Euro.
Kosten für Hausmeister anteilig 250.- Euro.

In Summe 370.- Euro!

Das ist mir bei einer Gesamtsumme der Nebenkosten in Höhe von 1200.- Euro einfach zu viel.

Ich versuche mal Einsicht in die Detail-Abrechnung zu bekommen, Frage: Gibt es da irgendwelche Grenzen?

So, und jetzt mein eigentliches Problem:

Ich bin zum 31.03.2006 ausgezogen, eine Zwischenablesung von Warm-/Kaltwasser und Heizung erfolgte zum 29.03.2006 durch die Hausverwaltung.
3 Monate später ist ein Nachmieter eingezogen.

Ich habe nun auch eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2006 bis 31.03.2006 erhalten, die bezüglich des Verbrauchs völlig aus dem Rahmen viel. Sllte ich diese Abrechnung nicht akzeptieren, so würde Klage erhoben werden.

Ich habe nun bei der Hausverwaltung nachgeforscht, die leider nicht besonders behilflich war. Ich habe aber folgendes erfahren: Diese Nebenkostenabrechnung für das 1. Quartal 2006 basiert auf einer Ablesung vom 29. Juni 2006, also 3 Monate nach meinem Auszug.

Auch ist diese nachträgliche Ablesung sehr dubios, diese trägt nur die Unterschrift des Ablesers, nämlich des Wohnungsmaklers. Die Ablesungen unterscheiden sich in dem Verbrauch von Kalt-/Warmwasser, aber auch in der Heizung.

Bei mir wurden 2 Heizungswerte abgelesen (rot/gelb), bei der vom Makler nur ein Wert.

Ich bin vorsichtig mit meinen Formulierungen: Könnte da mehr als ein Irrtum vorliegen, z. B. eine betrügerische Absicht?

Ich befürchte, das die jetzt tricksen mit den beiden Ablesungen.

Ich bitte um Ratschläge zur weiteren Vorgehensweise, ich habe keine Erfahrung, dass war meine erste Wohnung.

Danke

Werner

0 Kommentare zu „Verjährung und Betrugsversuch durch Vermieter”

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