BK-Mann
Hallo,
das ist eine schwere Kiste.
Folgendes zu den Grundsteuern:
Der Grundsteuer A unterliegen die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie die ihnen gleichgestellten Betriebsgrundstücke. Zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören alle Wirtschaftsgüter die dem Betrieb/Erwerbszweck auf Dauer dienen; also: Grund und Boden, Wohn- und Wirtschaftsgebäude[/b:c875f], Inventar ......
Gegenstand der Grundsteuer B ist das sonstige Grundvermögen. Dieses umfasst: den Grund und Boden sowie Gebäude
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wofür werden die Einheitswertbescheide ausgestellt? Gilt die Grundsteuer A nur für den Hof an sich, und nicht das Haus indem ihr lebt, so würde ich behaupten, hat der Vermieter Pech, ist sein Ding. dann müsste er natürlich für die Wohnung im Haus, in der er lebt anteilige Grundsteuer B zahlen.
Wäre dies aber alles ganz anders, also das Wohnhaus gehört zum Teil auch noch mit in den Einheitswertbescheid für die Grundsteuer A - ach was schreibe ich hier - es muss zwei Einheitswertbescheide geben, sonst gäbe es keine zwei Grundsteuern.
Ich behaupte jetzt ganz frech, ohne es genau zu wissen weil mir so ein Fall noch nicht passiert ist, dass der Bauer den kompletten Betrag von Grundsteuer A tragen muss, und den Teil von B, berechnet nach seiner qm Wohnfläche.
Wer da jetzt genaueres drüber weiß, weiß ich persönlich nicht. Ob Anwalt oder Mieterverein - keine Ahnung.
Gruß
BK-Mann
hinico
Ja, der Meinung bin ich auch!Dann muss ich mich mal weiter durchwühlen.
Danke für das Statement,
Gruß
Hinico
Ich weis , das ich nichts weis[/color:c7f63][/b:c7f63] <!-- s --><!-- s -->