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mumpf hat diese Frage gestellt
Hallo,

mein Vermieter hat in meiner Abwsenheit (ca. 3 monate) die Wohung aufgebrochen um den Schornsteinfeger Zutritt zur Wohung zu gewähren.

Das Wohnungsschloss hat er austauschen müssen und ich
stand vor "Verschlossenen Türen" als ich zurück kam.

Vielleicht hat er mich Schriftlich vorgewarnt. Das kann ich aber nicht mit Sicherheitsagen, da er meine gesamte Post gleich mal mitgenommen hat.

Ist der Schornsteinfeger ein Grund um ohne meine Erlaubniss meine Wohnung zu betreten?

Vielen Dank schonmal für die Antworten

Mumpf

2 Kommentare zu „Vermieter bricht Wohnung auf um Schornsteinfeger reinzulassen..”

Susanne Experte!

Grundsätzlich ist zu sagen, dass es nicht zur Mieterpflicht gehört, eine Wohnung durchgehend zu bewohnen.
Wäre vielleicht interessant zu wissen, was der Schornsteinfeger eigentlich in der Wohnung wollte.

Die Wohnung aufbrechen darf der VM nur bei Gefahr im Verzug, wenn z.B. ein Wasserrohrbruch passiert ist oder durch andere höhere Gewalt das Eigentum des Vermieters in Gefahr gerät. Allerdings sollte der VM bei Aufbruch die Polizei dazuholen, da er auch als Eigentümer dazu nicht berechtigt ist.

Aufbruch ohne Gefahr im Verzug ist Hausfriedensbruch, den Du zur Anzeige bringen kannst. Durch das neue Schloss hat er Dir zutritt zu Deiner Wohnung verwehrt, was Du zu einer fristlosen Kündigung nutzen kannst, wenn Du willst, auf jeden Fall ist eine Mietminderung drin und ein Anwalt wird Dich über weitere, zivilrechtliche Schritte aufklären.
Die Mitnahme der Post ist Diebstahl-Straftatbestand.

mumpf

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich werde dann wohl erstmal meinen Anwalt zu Rate ziehen.

Mumpf

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