Susanne
Grundsätzlich ist zu sagen, dass es nicht zur Mieterpflicht gehört, eine Wohnung durchgehend zu bewohnen.
Wäre vielleicht interessant zu wissen, was der Schornsteinfeger eigentlich in der Wohnung wollte.
Die Wohnung aufbrechen darf der VM nur bei Gefahr im Verzug, wenn z.B. ein Wasserrohrbruch passiert ist oder durch andere höhere Gewalt das Eigentum des Vermieters in Gefahr gerät. Allerdings sollte der VM bei Aufbruch die Polizei dazuholen, da er auch als Eigentümer dazu nicht berechtigt ist.
Aufbruch ohne Gefahr im Verzug ist Hausfriedensbruch, den Du zur Anzeige bringen kannst. Durch das neue Schloss hat er Dir zutritt zu Deiner Wohnung verwehrt, was Du zu einer fristlosen Kündigung nutzen kannst, wenn Du willst, auf jeden Fall ist eine Mietminderung drin und ein Anwalt wird Dich über weitere, zivilrechtliche Schritte aufklären.
Die Mitnahme der Post ist Diebstahl-Straftatbestand.
mumpf
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich werde dann wohl erstmal meinen Anwalt zu Rate ziehen.
Mumpf