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Seit mitte Oktobere des vergangenen Jahres (2005) habe ich meine Vermieterin darauf hingewiesen, dass mein Heizungsthermostat in der Wohnung defekt ist. Sie wollte die Reparatur veranlassen. Trotz mehrfacher Nachfrage ist bis heute nichts repariert worden. Habe ich die Möglichkeit eine nachträgliche Mietminderung geltend zu machen, wenn Ja, wie hoch darf sie sein?