Susanne
Nein, auch für ein Zweifamilienhaus muss eine Abrechnung erstellt werden, wenn mit der vermieteten Wohnung eine Nebenkostenvorauszahlung vereinbart ist.
Abrechnungen sind immer zu prüfen....
Die Wohnfläche kann lt. Wohnflächenordnung (findet sich online) berechnet werden. Kellerräume, Waschräume etc. sind i.d.R. Nutzflächen und werden nur dazugezählt, wenn sie beheizbar sind. Ist also kein Keller vorhanden, der an der Heizungsanlage hängt, wäre m.M. nach die Grundlage in Deinem Fall die Wohnfläche beider Wohnungen.