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Cameron hat diese Frage gestellt
Hallo,

macht es bei der Betriebskostenabrechnung eigentlich einen Unterschied ob es ein reines Mietshaus ist oder z.B. ein Zweifamilienhaus, wo der Vermieter im Haus wohnt und eine kleine Dachgeschosswohnung vermietet?

Schließlich muss der Vermieter ja quasi dann auch eine Betriebskostenabrechnung mit sich selbst machen, da er bestimmte Kosten auch auf "sich selbst" umlegen müsste. Die Versuchung könnte da sein den Mieter im Haus zu benachteiligen...

Und noch eine wichtige Frage: Wie bemisst sich im Falle des geschilderten Zweifamilienhauses die für eine Betriebskostenabrechnung zugrunde zu legende Gesamtwohnfläche des Hauses? Gibt es dazu eine nachlesbare Definition? (z.B. mit Kellerräumen, Gemeinschafträumen, Garagen etc.).

Gruß

Cameron

1 Kommentar zu „Vermieter im Haus / Betriebskostenabrechnung”

Susanne Experte!

Nein, auch für ein Zweifamilienhaus muss eine Abrechnung erstellt werden, wenn mit der vermieteten Wohnung eine Nebenkostenvorauszahlung vereinbart ist.

Abrechnungen sind immer zu prüfen....

Die Wohnfläche kann lt. Wohnflächenordnung (findet sich online) berechnet werden. Kellerräume, Waschräume etc. sind i.d.R. Nutzflächen und werden nur dazugezählt, wenn sie beheizbar sind. Ist also kein Keller vorhanden, der an der Heizungsanlage hängt, wäre m.M. nach die Grundlage in Deinem Fall die Wohnfläche beider Wohnungen.

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