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Hallo!
Ich wohnte von Oktober 2003 bis einschließlich Februar 2004 in einer 2er-WG. Mein Mitbewohner zog zeitgleich ein, wohnte aber bis Oktober 2004 dort. Die Rückzahlung der Kaution von 440 Euro steht noch aus, mit der Begründung, dass dem Vermieter noch keine Betriebskostenabrechnung vorläge.
Im Dezember 2004 bekam ich eine Abrechnung der Stromkosten für den gesamten Zeitraum von Oktober 2003 bis Oktober 2004. Diesen Betrag habe ich anteilig (also erstmal die Hälfte, weil 2er-WG, und dann nur für die 5 Monate, die ich tatsächlich dort gewohnt habe) bezahlt.
Jetzt, nachdem ich den Vermieter schriftlich dazu aufgefordert habe, mir noch die Nebenkostenabrechnung für 2004 zuzuschicken und meine Kaution zurückzubezahlen, bekam ich einen normalen Brief (Fresszettel wäre treffender formuliert), wo ein Betrag drin stand, den ich zu zahlen hätte. Gleichzeitung wurde mir meine Kaution abzüglich dieses Betrages überwiesen.
Es wurde auch erklärt, wie sich dieser Betrag zusammensetzt. Nämlich nochmal die Kosten für den Strom (die ich schon bezahlt hatte, und zusätzlich noch das Doppelte, also auch den Betrag für meinen Mitbewohner), dann die Nebenkosten für Januar bis März 2004, obwohl ich im März gar nicht mehr dort wohnte.
1. Frage:
Wie lange habe ich Zeit, um Einspruch zu erheben, da mir ja der Vermieter schon den Betrag von der Kaution abgezogen und auf mein Konto überwiesen hat?
2. Frage:
Muss ich den Betrag, den er mir überwiesen hat, wieder zurücküberweisen, um damit meinen Einspruch zu belegen? Oder reicht ein schriftlicher Einspruch, dass ich mit der Abrechnung nicht einverstanden bin?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!
Vielen Dank.